„Medienexperte“ contra ARD und ZDF

„Man stelle sich einmal vor, ein öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen hätte vor 20 Jahren angefangen, eine kostenlose qualitativ hochwertige Tageszeitung anzubieten. Ob wir dann noch über einen so vielfältigen Zeitungsmarkt wie heute verfügen würden, darf man sicherlich bezweifeln“ Schreibt Hans Joachim Otto, MDB, Vorsitzender der FDP-Kommission für Internet und Medien und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in einem Beitrag für den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Ja, Herr Otto, vor 20 Jahren sind Skispringer auch noch mit den Armen nach vorne und mit geschlossenen Beinen gesprungen. Aber ernsthaft, wer sagt und wo steht, dass das Internet als elektronisches Medium alleine den Zeitungsverlegern gehört? Niemand und nirgends.

Weiter schreibt Herr Otto: „… doch der Blick auf eine freiheitliche qualitativ wie quantitativ vielfältige Medienlandschaft einerseits und einen auftragsgemäßen und zurückhaltenden Umgang mit unseren Gebührenmilliarden andererseits gebietet, dass ARD und ZDF ihren Kernauftrag erfüllen: hochwertige Rundfunkprogramme anzubieten; nicht mehr, aber auch nicht weniger“

Falsch Herr Otto. Lesen Sie sich mal in Ruhe die Präambel des Rundfunkstaatsvertrags durch, dort steht: “Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk.”

Weiter im Otto’schen Text:  „Eine kostenlose App eines solchen Anbieters (ARD/ZDF a.d.R.) ist damit also letztlich von den gebührenzahlenden Bürgern finanziert – mitnichten also kostenlos. Sie tritt damit in Konkurrenz zu Angeboten privater Medienanbieter, die sich ausschließlich durch den Verkauf ihrer Produkte und Werbeeinnahmen finanzieren müssen.“

Auch hier verweise ich wieder auf die Präambel des Rundfunkstaatsvertrags. ARD und ZDF sind per se verpflichtet diese Wege zu gehen. Und ich als Gebührenzahler erwarte das von den Rundfunkanstalten.

Ich kann dieses ganze Gejammere der Verleger nicht mehr hören. Anstatt ihre Lobbyisten nach vorne zu schicken, sollten sie sich lieber mal an einem Tisch setzen und ein Modell entwickeln wie man gemeinsam eine Plattform schaffen kann um online mehr Geld zu generieren, denn eines ist klar: Print ist doch schon tot.

UPDATE:

Pressemitteilung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD
Verfassungsrechtliches Gutachten zur „Presseähnlichkeit“ von Onlineangeboten und zur Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet: Presse macht Rundfunk

Auszug aus dem Gutachten von Herr Papier:
Laut Gutachten zählt das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Kern des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrages, da die Meinungsbildung der Öffentlichkeit und des Einzelnen, insbesondere der jüngeren Generation, heute in starkem Maße auf dem Weg des Internets erfolge. Professor Papier ist daher der Ansicht, dass der Gesetzgeber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk schon von Verfassungs wegen einen grundsätzlichen Online-Auftrag  erteilen musste.

Im Internet erhalte der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag einen neuen Schwerpunkt: der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse „die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet“ und dem Bürger konzentrierte Orientierung in dem potentiell unbegrenzten Informationsspektrum ermöglicht.

UPDATE 2:

„Möchtegern-Skandal“

Eine Stellungnahme des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust

Die Klagen des BDZV sind altbekannt und -zigfach widerlegt worden. Ihre ständige Wiederholung weckt immer mehr Zweifel, ob dem BDZV wirklich an einer argumentativen Auseinandersetzung gelegen ist, wenn er alle Fakten und gutachterlichen Ergebnisse schlichtweg ignoriert, die in den Dreistufentests zu Tage getreten sind. Und es spricht für sich, wenn die Kernaussagen eines so renommierten Gutachters wie des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Papier ebenso negiert werden. Der BDZV scheint davon auszugehen, dass ihm die alleinige Deutungshoheit bei der Auslegung von Staatsvertrag und Verfassung zukommt. Der ebenfalls ständig wiederholten Drohung mit Brüssel oder der Rechtsaufsicht sehen wir deshalb gelassen entgegen, zumal die jetzt endenden Prüfungen des Bestandes noch nicht einmal von der EU-Kommission gefordert waren.

Wir bedauern, dass im gesamten ARD-Angebot aufgrund der Vorgaben mehr als eine Million Seiten nicht mehr verfügbar sind. – Bei tagesschau.de etwa fallen 80 Prozent der ursprünglich publizierten Seiten weg. – Das ist der Preis, den leider in erster Linie die Nutzer zahlen müssen. Wir haben uns das aufwändige Verfahren nicht gewünscht, uns bei der Durchführung aber an geltendes Recht gehalten und die Auflagen zur Profilschärfung genutzt.

Die Tests bestätigen unsere publizistisch relevante Rolle im Netz, ohne auch nur ansatzweise eine marktbeherrschende Stellung zu haben. Und das Löschen von mehr als einer Million Seiten zeigt gerade, dass wir nicht – wie uns immer wieder angedichtet wird – auf Expansionskurs sind. Wir haben nicht nur den Auftrag, sondern auch das Recht, im Internet zu informieren, zu bilden und zu unterhalten. Und dabei heißt Grundversorgung nicht Restversorgung!

UPDATE 3:

„Offener Brief“ an den Herausgeber der FAZ

Am 21.07.2010 hat die FAZ auf ihrer ersten Seite unter dem Titel „Bestellte Wahrheiten“ einen Leitartikel veröffentlicht, in dem der Autor den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer Reihe nennt mit „Herrschaft des Staatsjournalismus“, „totalem Machtanspruch“ und „Ende der freien Presse“. In einem offenen Brief an Frank Schirrmacher verwahrt sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust im Namen der ARD vor derartigen Unterstellungen und geschichtsvergessenen Vergleichen.

Sehr geehrter Herr Dr. Schirrmacher,

in der medienpolitischen Berichterstattung der Presse bin ich als ARD-Vorsitzender und SWR-Intendant schmerzerprobt und durchaus einiges gewohnt. Dass verlegerische Interessen dabei mitunter einmal höher gewichtet werden als das Bemühen um journalistische Wahrhaftigkeit – geschenkt.

In der heutigen Ausgabe der FAZ aber stellt der Leitartikler Michael Hanfeld einen Zusammenhang zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und der „Herrschaft des Staatsjournalismus“ her. Gegen diese Darstellung verwahre ich mich im Namen der ARD entschieden. Dies ist geschichtsvergessen und maßlos. Es macht mich sprachlos, dass Sie dies in einer Qualitätszeitung wie der FAZ zulassen.

Selbstverständlich stellen wir uns jeder Kritik. Aber von einem „Ende der freien Presse“ und einem „totalen Machtanspruch“ der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig.

Dass der Kommentator überdies den Eindruck erweckt, die beiden hochgeachteten ehemaligen Verfassungsrichter Papier und Kirchhof hätten „Gefälligkeitsgutachten“ abgegeben, erschreckt mich als Staatsbürger, ohne dass ich es weiter kommentieren will. Ebenso erspare ich es mir, auf die völlig überzogene Darstellung einzugehen, nach der die ARD „viele hundert Millionen Euro“ fürs Internet ausgibt. Die Kosten für alle Online-Angebote der ARD lagen 2009 unter 100 Millionen Euro. Das gilt auch für 2010, nachzulesen im KEF-Bericht, Seite 125/126.

Ich schreibe Sie zum ersten Mal persönlich an, denn mit dem Kommentar von Herrn Hanfeld ist meines Erachtens eine Grenze überschritten. Das wollte ich Ihnen noch heute in einem offenen Brief mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Boudgoust